Alle Straßen, Wege und Plätze innerhalb der Gemeinde Henstedt-Ulzburg müssen gereinigt und im Winter von Schnee geräumt werden. Dazu gehören auch die Landes-, Kreis- und Bundesstraßen. Zu reinigen sind insbesondere:
- Geh- und Radwege
- begehbare Seitenstreifen
- als Parkplatz gekennzeichnete Flächen
- Grabenverrohrungen, die dem Grundstücksanschluss dienen
- Hydranten und Hydrantenschilder
- Rinnsteine
- Fahrbahnen und Mischflächen
- Bushaltestellen
Die Straßen sind von Eis und Schnee, Laub, Unrat, Streusand, Kiesgeröll oder wildwachsenden Kräutern zu befreien. Letztes insbesondere dann, wenn die Breite von Geh- und Radwegen gering ist oder wenn Kräuter die Straßenbeläge beschädigen. Geregelt ist die Straßenreinigung in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die am 21.06.2011 von der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg beschlossen wurde.
Grundsätzlich müssen die Eigentümer/innen der anliegenden Grundstücke den jeweiligen Straßen- und Gehwegabschnitt reinigen, sofern keine eigene Gefährdung damit verbunden ist. Der/die Eigentümer/in kann auch andere Personen beauftragen. Für die Reinigung der Straßen an öffentlichen Flächen oder bei Unfällen sowie an gefährlichen Stellen ist die Gemeinde für die Reinigung zuständig.
Im Haushaltsplan 2014 werden insgesamt rund 340.000 € für die Straßenreinigung eingeplant. Auf die Möglichkeit, eine Straßenreinigungsgebühr von allen Grundstückeigentümern zu erheben, hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bisher verzichtet.

Von März bis November werden die Straßen monatlich auf 110.000 Fegemetern mit der Großkehrmaschine gereinigt. Die Fuß- und Radwege werden auf 82.400 Fegemetern mit einer kleinen Kehrmaschine sauber gehalten. Zusätzlich wird zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – eine sogenannte große Ortslagenreinigung durchgeführt. Dann wird einmal durch alle Straßen gefegt. Bei Frost können die mit Wasser betriebenen Fegemaschinen nicht mehr eingesetzt werden. Sowie Frost und Schnee einsetzen, beginnt die Winterdienstperiode.
Generell ist der Baubetriebshof der Gemeinde für die öffentliche Straßenreinigung zuständig. Im Zuge der Privatisierung unterhält der Baubetriebshof keine eigenen Fegemaschinen, sondern beauftragt andere Unternehmen mit der Reinigung. Diese Aufträge werden alle 3 Jahre ausgeschrieben und neu vergeben.
Für den Winterdienst unterhält der Baubetriebshof vier Schlepper, einen LKW und einen Unimog. Der Winterdienst wird in etwa zur Hälfte selbst durch den Baubetriebshof mit eigenem Personal wahrgenommen und zur anderen Hälfte an dritte Unternehmen vergeben.