Ein Teil der eingenommenen Steuern müssen an den Kreis, ans Land oder an den Bund als Umlagen abgegeben werden - Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage. Die Gemeinde erhält deutlich geringere Anteile in Form von Zuschüssen vom Land, dem Bund oder der europäischen Union zu einzelnen Projekten.
Schlüsselzuweisungen für gemeindliche Aufgaben
Die Gemeinde muss Ausgaben für Aufgaben tragen, die sie übernommen oder vom Land übertragen bekommen hat. Dafür erhält die Gemeinde Einnahmen, und das Land stellt Geld bereit, die sogenannte Finanzausgleichsmasse. Dieses wird nach den Regeln des kommunalen Finanzausgleichs an die Gemeinden, Städte und Kreise verteilt. Ärmere Städte und Gemeinden erhalten hierbei Geld von reicheren Kommunen oder dem Land.
In 2014 wird Henstedt-Ulzburg voraussichtlich 1.000.000 € erhalten. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen hängt unter anderem von der Steuerkraft und der Einwohnerzahl ab.
Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben
Städte und Gemeinde erbringen teilweise Aufgaben für andere Kommunen oder stellen Infrastruktur für benachbarte Orte. Henstedt-Ulzburg ist nach der Einordnung des Landesgesetzgebers ein Stadtrandkern 1. Ordnung ohne Teilfunktion eines Mittelzentrums. Für die damit verbundenen übergemeindlichen Leistungen wird Henstedt-Ulzburg in 2014 pauschal rund 288.000 € aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten.
Gewerbesteuerumlage
Die Gemeinden müssen einen Teil der Gewerbesteuer an das Land und den Bund abgeben. Die Höhe dieser Gewerbesteuerumlage wird jährlich neu festgesetzt. Henstedt-Ulzburg wird in 2014 etwa 2.700.000 € der Gewerbesteuer an das Land und den Bund abgeben.
Berechnung: Gewerbesteuer (12.000.000) geteilt durch den Hebesatz (310 %) mal Umlagesatz (69 %): 12.000.000 : 3,1 x 0,69.
Kreisumlage
Der Kreis Segeberg darf eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben, wenn seine Einnahmen seinen finanziellen Bedarf nicht decken. Die Höhe der Kreisumlage legt der Kreis jährlich in seiner Haushaltssatzung fest. Diese beträgt für das Jahr 2014 voraussichtlich 37,5 % der Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen der Gemeinde.
Für 2014 ergeben sich folgende Planzahlen:
27.000.000 € (Steuereinnahme)
+ 1.000.000 € (Schlüsselzuweisungen)
= 28.0000.000 € (Finanzkraft)
37,5 % Kreisumlagesatz von der Finanzkraft ergeben eine Kreisumlage von rund 10.500.000 €, die Henstedt-Ulzburg voraussichtlich in 2014 an den Kreis Segeberg zahlen muss.
Schulden und Kredite
Kredite darf Henstedt-Ulzburg nur für Investitionen, Förderungen von Investitionen oder Umschuldungen aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung unwirtschaftlich ist. In 2014 wird Henstedt-Ulzburg etwa 37.500.000 € Schulden haben. Verteilt auf die 27.218 Einwohner nach dem Zensus 2011 entspricht dies 1.379 € je Einwohner/in.
Für 2014 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.600.000 € vorgesehen. Für die Rückzahlung der Schulden, die Tilgung und Zinsen in 2014 plant Henstedt-Ulzburg rund 2.100.000 € ein.
Rücklagen
Die Gemeinde muss für einige Zwecke Sonderrücklagen bilden. Zum Beispiel für finanzielle Verpflichtungen, die zeitlich versetzt ein anderes Haushaltsjahr belasten. Die Rücklagen werden laufend gebildet und – je nach Sachverhalt – wieder aufgelöst. Ende 2014 wird Henstedt-Ulzburg etwa 830.000 € Rücklagen haben.
Darüber hinaus kann eine allgemeine Rücklage aus Überschüssen gebildet werden. Da die Gemeinde Schulden hat, werden Überschüsse aus Jahresabschlüssen nur vorübergehend in die allgemeine Rücklage eingestellt und für die Senkung der Schulden genutzt.