Aus eigener Erfahrung aber auch aus vielen Erzählungen anderer Eltern wissen wir, dass es in Henstedt-Ulzburg nicht immer einfach ist, einen passenden Kindergartenplatz zu erhalten. Immer wiederkehrend wird berichtet, dass in den Einrichtungen taktiert wird, man habe keine passenden Plätze. Man wird von Einrichtung A nach B geschickt und so weiter und so fort. Dies ist von mindestens zwei Einrichtungen bekannt.
Teilweise werden für Geschwisterkinder keine Plätze in der gleichen Einrichtung vergeben, so dass doppelte Fahrtwege in Kauf genommen werden müssen. Auch ob eine passende Betreuung bei veränderten beruflichen Situationen ermöglicht wird ist Glücksache. Eine längere Betreuung erhält nur, wer ausreichend lange Arbeitszeiten vorweisen kann, einen Job mit längeren Arbeitszeiten kann nur antreten, wer eine längere Betreuung erhalten kann.
Erst nach Einschaltung der Sachbearbeiter in der Gemeinde bewegt sich dann meist etwas. Wünschenswert wäre es, wenn Kindergartenplätze sinnvoll und bedarfsorientiert vergeben würden. Maßnahmen hierzu:
- flexiblere Personalzuordnung zu Einrichtungen und Gruppen je nach Bedarf
- ausreichende Reserveplätze in den Gruppen vorhalten, so dass ein Wechsel auf andere Betreuungszeiten möglich sind
- Optionen auf Verlängerungen zeitlich befristet aber verbindlich vergeben (wenn bis Zeitpunkt x ein entsprechender Job angetreten wird, ist die Betreuung der Kinder verbindlich sichergestellt)
- grundsätzliche zentrale Vergabe der Plätze in den Einrichtungen nach festen Richtlinien
- Veröffentlichung der Richtlinien zur Vergabe der Plätze
In der Folge wäre es mehr Eltern möglich, arbeiten zu gehen, was zu höheren Steuereinnahmen führt. Durch bessere Ressourcennutzung in den Einrichtungen besteht die Chance, mit gleicher Personalzahl eine höhere Betreuungsdichte zu erreichen.
Im Rahmen des öffentlichen Dialogs zum Bürgerhaushalt 2014 wurde unter der laufenden Nr. 243 eine Verbesserung der Vergabe von Kindergartenplätzen gefordert. Kritisiert wird, dass
- in den Einrichtungen taktiert würde, man habe keine passenden Plätze
- Eltern von einer Einrichtung zur nächsten geschickt würden
- teilweise für Geschwisterkinder keine Plätze in der gleichen Einrichtung vergeben werden (somit doppelte Fahrtwege)
- es Glückssache ist, ob eine passende Betreuung bei veränderter beruflicher Situation ermöglicht wird
- Plätze mit verlängerten Betreuungszeiten nur vergeben werden, wenn entsprechende Arbeitszeiten nachgewiesen werden können (Arbeitsplätze mit längeren Arbeitszeiten nur verfügbar, wenn Betreuung nachgewiesen werden kann)
- erst Bewegung in Platzvergabe kommt, wenn Sachbearbeiter der Verwaltung eingeschaltet werden
Es wird der Wunsch geäußert, Kindergartenplätze sinnvoll und bedarfsorientiert zu vergeben. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen:
- flexiblere Personalzuordnung zu Einrichtungen und Gruppen je nach Bedarf
- ausreichende Reserveplätze in den Gruppen vorhalten, so dass Wechsel auf andere Betreuungszeiten möglich sind
- Optionen auf Verlängerungen zeitlich befristet aber verbindlich vergeben
- grundsätzlich zentrale Vergabe der Plätze in den Einrichtungen nach festen Richtlinien
- Veröffentlichung der Richtlinien zur Vergabe der Plätze
Auf die einzelnen Punkte wird nachfolgend noch eingegangen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass Kita-Leiterinnen, Verwaltung, Politik und auch die freien Träger, die neue Kindertagesstätten in Henstedt-Ulzburg eröffnet haben, ein zentrales und einfacheres Platzvergabeverfahren wünschen. Dieses wurde bereits im Rahmen von Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und über die Erhebung einer Benutzungsgebühr (Kindertagesstättensatzung - Kita-Satzung) diskutiert.
Es wird auch auf die letzte Beratung unter VO/2013/0250 im Kinder- und Jugendausschuss am 03.09.2013 verwiesen.
Nachdem inzwischen die Kitas Hogenmoor (Lebenshilfe Kaltenkirchen) und Emma-Gaertner-Straße (DRK Kreisverband Segeberg) den Betrieb aufgenommen haben und eine bislang vakante Stelle im Sachgebiet 2.2 „Kinder und Jugend“ besetzt wurde, kann dieses Thema intensiver geprüft werden. Es wird angestrebt, bis zum Sommer 2014 Vorschläge zu erarbeiten.
Die Gemeinde selbst verwaltet zzt.
0095 U3-/Krippenplätze
0774 Kindergartenplätze
0375 Hortplätze (zzgl. 125 Plätze über Ausnahmegenehmigung / wesentlich mehr betreute Kinder durch Möglichkeit der Betreuung an einzelnen Wochentagen)
1244 gesamt
Darüber hinaus gibt es folgende U3-/Krippenplätze
030 Krippe Beckersberg (Gemeinde, ab März 2014)
025 Kita Emma-Gaertner-Straße (DRK)
020 Kita Hogenmoor (Lebenshilfe)
075 gesamt
und folgende Kindergartenplätze
030 Kita Emma-Gaertner-Straße (DRK)
045 Kita Hogenmoor (Lebenshilfe)
020 Kirchengemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreuzkirche Ulzburg
018 Kirchengemeinde Henstedt-Ulzburg, Erlöserkirche Henstedt
020 Kirchengemeinde St. Petrus Rhen
113 gesamt
Somit sind 170 U3-/Krippenplätze, 907 Kindergartenplätze und rund 500 Hortplätze (einschließlich der Ausnahmen), d.h. insgesamt 1.577 Plätze im zentralen Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Für die Plätze in den gemeindlichen Einrichtungen sind das Anmeldeverfahren (§§ 4 und 7) und die Vergabekriterien (§ 6) in der Kita-Satzung festgelegt. Beim Anmeldegespräch wird die Satzung ausgehändigt, sie ist auch im Rathaus zu bekommen und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Bisher müssen die Eltern zur Anmeldung ihres Kindes einen Termin mit der Leiterin ihrer Wunscheinrichtung vereinbaren. Im Anmeldegespräch wird im Regelfall die Einrichtung vorgestellt sowie die pädagogische Arbeit und das Vergabeverfahren erläutert. Bereits in früheren Beratungen zu diesem Thema wurde mitgeteilt, dass die Leiterinnen und die Verwaltung diesen Erstkontakt zur Einrichtung für wichtig erachten.
Auch wenn absehbar der gewünschte bzw. erforderliche Platz in der Wunscheinrichtung nicht zur Verfügung steht, wollen Eltern häufig trotzdem dort anmelden. Dieses ist möglich, aber nicht sinnvoll. Wenn ihnen dieses mitgeteilt und geraten wird, sich an eine andere Einrichtung zu wenden, wird dieses schnell negativ aufgefasst.
Die Vergabekriterien sind in der Kita-Satzung festgelegt.
Es ist bekannt, dass Eltern sich z.B.
- eine Vergabe nach Nähe der Kita zur Wohnung
- einen Vorrang für die Aufnahme von Geschwisterkindern
- einen Vorrang für den Verbleib von U3-Kindern in einer Einrichtung
- eine freie Wahl von Betreuungszeiten
wünschen. Ob und wie diese Wünsche zukünftig berücksichtigt werden können, ist im Rahmen der Änderung bzw. Überarbeitung der Kita-Satzung zu prüfen. Auch die bei den freien Trägern bestehenden Vergaberichtlinien sind dabei zu berücksichtigen.
Nach § 12 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) soll bei der Auswahl der Kindertageseinrichtung dem Wunsch der Erziehungsberechtigten im Rahmen des § 5 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe) entsprochen werden.
Danach haben Leistungsberechtigte das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Das Wunsch- und Wahlrecht ist durch die Anzahl der vorhandenen und freien Plätze beschränkt.
Die Kreise als örtliche Träger der Jugendhilfe planen und gewährleisten ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (§ 6 KiTaG). Sie erstellen dafür einen Bedarfsplan (§ 7 Abs. 1 KiTaG). Die Gemeinden tragen dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Einrichtungen und Tagespflegestellen geschaffen und betrieben werden (§ 8 Abs. 1 KiTaG).
Nach § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Nach Abs. 3 hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Der Rechtsanspruch bezieht sich auf eine Betreuungszeit von vier Stunden an fünf Tagen in der Woche in einer Einrichtung, die den Kriterien der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung - KiTaVO) entspricht. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um eine Vor- oder Nachmittagsbetreuung handelt, auch die pädagogische Ausrichtung spielt keine Rolle.
Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre und der aktuellen Anmeldedaten versucht die Gemeinde, das Angebot bedarfsgerecht (d.h. ausreichend Betreuungsplätze über 4 Std./Tag schaffen) zu gestalten und Wünsche der Eltern weitestmöglich zu berücksichtigen. Plätze mit verlängerten Betreuungszeiten können tatsächlich nur vergeben werden, wenn der entsprechende Bedarf nachgewiesen wird. Da Veränderungen in der beruflichen Situation häufig schon für die Eltern nicht plan-/vorhersehbar sind, kann nicht erwartet werden, dass die Gemeinde hierauf sofort und wunschgemäß reagieren kann. Leiterinnen und Verwaltung bemühen sich heute in derartigen Fällen in Absprache mit den Eltern um Lösungen. Dieses kann und wird sich auch zukünftig durch eine Umstellung des Vergabeverfahrens nicht ändern lassen.
Bei der Arbeitsplatzsuche ist die Gemeinde auch heute schon behilflich. Es werden bei Bedarf Bescheinigungen ausgestellt, dass ein Platz mit verlängerter Betreuungszeit vermittelt werden kann, wenn eine Arbeitsaufnahme erfolgt. Allerdings kann es sein, dass für die Vermittlung des verlängerten Betreuungsplatzes ein Gruppen- und/oder Einrichtungswechsel des Kindes erforderlich wird. Dieses ist dann notwendig, wenn in der Einrichtung alle Plätze belegt sind oder dort der erforderliche Betreuungsbedarf gar nicht angeboten wird.
Dem Wunsch, ausreichend Reserveplätze in den Gruppen vorzuhalten (Möglichkeit für Wechsel auf andere Betreuungszeiten, zur Aufnahme von Geschwisterkindern oder Weiterbetreuung von U3-Kindern ab Vollendung des 3. Lebensjahres) kann sicher auch zukünftig nicht entsprochen werden. Die Gruppengrößen sind in der KiTaVO festgelegt, im Regelfall mit 10 Kindern in Krippengruppen (0-3 Jahre), 15 Kindern in altersgemischten Kindergartengruppen (0-6 Jahre) und 20 Kindern in Regelkindergartengruppen (3-6 Jahre). Auch der Personalbedarf für diese Gruppen ist festlegt mit 2 Kräften für Krippen- und altersgemischte Gruppen und 1,5 Kräften für Kindergartengruppen.
Der zusätzlich geäußerte Wunsch einer flexibleren Personalzuordnung zu Einrichtungen und Gruppen je nach Bedarf steht nicht im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren. Das Thema „Personalsituation in den Kindertagesstätten“ wird aber unabhängig davon zzt. in den Gremien behandelt. Die Verwaltung sorgt für die Personaleinstellungen nach den rechtlichen Vorgaben, die Leiterinnen haben den Personaleinsatz vor Ort zu koordinieren.
Den Begriff „Reserveplätze“ gibt es nicht. Um den o.g. Wunsch zu erfüllen, müssten Plätze frei gehalten werden. Dieses hätte Gebührenausfälle zur Folge, die alle Eltern mit insgesamt höheren Kita-Gebühren finanzieren müssten. Die Möglichkeit, für den Träger nach § 6 Abs. 2 KiTaVO in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder erhöhen, wurde und wird in besonderen Fällen bereits genutzt.
Die Arbeiten zur Einführung eines zentralen Kita-Platzvergabesystems mit entsprechender Software und Überarbeitung der Kita-Satzung werden fortgeführt und die i.V.m. mit dem Bürgerhaushalt 2014 vorgebrachte Kritik und die Wünsche dabei geprüft. Haushaltsmittel sind erst einzustellen, wenn die Entscheidung über das zukünftige Verfahren (einschl. Software) getroffen wurde.
Da die als Übergangslösung ohne zusätzliche Software bereits eingeführte Platzvergabe für die U3-Plätze zentral durch die Verwaltung (weiterhin nach vorheriger Anmeldung in einer Einrichtung) zu einem erheblichen Mehraufwand im SG 2.2. „Kinder und Jugend“ geführt hat, muss bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass eine ganzjährige Verwaltung und Platzvergabe durch die Verwaltung nicht ohne zusätzliches Personal möglich wäre.
Verschiedene Ausschussmitglieder hätten gerne einen konkreten Zeit- und Ablaufplan zur Einführung des zentralen und EDV-gestützten Kita-Platzvergabesystems. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Aufgabe aufgrund des Personalmangels im SG 2.2 „Kinder und Jugend“ bisher noch nicht konkret bearbeitet werden konnte. Nachdem die 2013 neu geschaffene Stelle seit Jahresbeginn 2014 besetzt ist, soll die Recherche bei Software-Anbietern und anderen Gemeinden konkretisiert werden. Es ist beabsichtigt, bis zum Sommer Lösungsmöglichkeiten zu präsentieren und die Kosten dafür zu ermitteln.
